Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmen Stantech Dental Geltungsbereich B2B (Unternehmer gemäß § 14 BGB)
Geltungsbereich, Kundenkreis, Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Stantech Dental (nachfolgend „Anbieter") gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Zahnarztpraxen, Dentallabore, medizinische Einrichtungen und sonstige gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde").
1.2 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von den Angeboten grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Servicebericht, Protokoll, Leistungsbeschreibung) haben Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsschluss, Angebote, Leistungsumfang
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Lieferung zustande.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Servicebericht und Rechnung.
2.4 Technische Angaben, Zeiten und Termine sind Planwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart ist.
2.5 Preis- und Schreibfehler, Irrtümer: Trotz sorgfältiger Pflege können in Angeboten, Preislisten, Serviceberichten, E-Mails oder auf dem Webauftritt von Stantech Dental Fehler auftreten, insbesondere Schreib-, Rechen-, Übermittlungs- oder Preisfehler. Solche Angaben sind in diesem Fall nicht verbindlich. Stantech Dental ist berechtigt, offensichtliche Irrtümer und Fehler zu berichtigen. Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst mit der Auftragsbestätigung durch Stantech Dental bzw. mit ausdrücklicher Bestätigung des korrekten Preises zustande. Der Kunde kann aus fehlerhaften Angaben keinen Anspruch auf Lieferung oder Leistung zu dem offensichtlich falschen Preis herleiten.
2.6 Textform, Erreichbarkeit, Zugangsdaten: Abstimmungen, Freigaben, Terminvereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags können in Textform erfolgen; E-Mail genügt. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Kommunikationswege erreichbar sind. Soweit für die Leistungserbringung Arbeiten an IT-/Netzwerkkomponenten, Software oder Schnittstellen erforderlich sind (auch durch Partner oder Subunternehmer), hat der Kunde sämtliche notwendigen Zugangsdaten, Passwörter und Logins rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Zugangsdaten gehen zu Lasten des Kunden.
Leistungen im Servicebereich, Abgrenzung Wartung und Störungsbeseitigung, Abnahme
3.1 Der Anbieter erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur, Fehlerdiagnose, Prüfung, Einweisung, Beratung sowie praxisbezogene Sonderlösungen und Umbauarbeiten.
3.2 Wartung dient der Sicherstellung der Grundfunktion und der Durchführung der vorgesehenen Wartungspunkte zum Wartungszeitpunkt. Wartung kann Ausfällen vorbeugen, ist jedoch keine Garantie für zukünftige Störungen, verdeckte Defekte oder schleichende Fehlerbilder.
3.3 Störungsdiagnose und Fehlerbehebung können zusätzlichen Zeitaufwand erfordern und werden nach Vereinbarung bzw. nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.4 Abnahme/Übergabe: Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Funktion vor Ort geprüft und protokolliert wurde oder wenn der Kunde das Gerät nach Durchführung der Arbeiten in Betrieb nimmt bzw. weiter betreibt.
Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter rechtzeitig Zugang zu den Räumen und Geräten erhält und alle erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Druckluft, Netzwerk, Freigaben, Zugangscodes, Unterlagen).
4.2 Wartezeiten, Mehrkosten oder Abbrüche, die durch fehlende Mitwirkung, fehlende Voraussetzungen oder nicht zugängliche Bereiche entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Termine, Anfahrt, Rüstzeit, Wartezeit
5.1 Anfahrt, Fahrzeugkosten, Rüstzeit, Wartezeit sowie Arbeitszeit vor Ort werden gemäß Vereinbarung bzw. Preisliste berechnet.
5.2 Wird ein Termin vom Kunden kurzfristig abgesagt oder kann der Einsatz aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Anbieter berechtigt, Ausfallkosten in angemessenem Umfang zu berechnen.
5.3 Terminverschiebungen, Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, Priorisierung von Notfällen: Stantech Dental bemüht sich um eine zuverlässige und pünktliche Terminplanung sowie eine zügige Störungsbearbeitung. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass Termine und Einsatzzeiten von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden können, insbesondere durch Lieferzeiten von Ersatzteilen und Herstellerfreigaben, durch die Komplexität des Fehlerbildes, durch nicht vorhersehbare technische Zusatzarbeiten, durch krankheitsbedingte Ausfälle, durch Verkehrslage sowie durch Fälle höherer Gewalt. Stantech Dental ist berechtigt, Notfälle anderer Kunden (z. B. akute Praxisausfälle) nach pflichtgemäßem Ermessen vorzuziehen und Einsätze entsprechend zu priorisieren. Aus Terminverschiebungen, längeren Einsatzzeiten oder Verzögerungen bei Ersatzteilen, die Stantech Dental nicht zu vertreten hat, entstehen keine Ersatz- oder Schadensersatzansprüche des Kunden.
5.4 Kurzfristige Terminabsage (unter 24 Stunden): Als kurzfristig gilt jede Absage oder Verschiebung eines bestätigten Termins innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat. In diesem Fall berechnet Stantech Dental pauschal die Anfahrt sowie eine Stunde Arbeitszeit (entspricht vier Arbeitswerten). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersatzteile, Materialien, Fremdleistungen, Kostenvoranschlag, bauseitige Voraussetzungen
6.1 Ersatzteile und Materialien werden nach tatsächlichem Bedarf berechnet.
6.2 Sofern für Diagnose oder Instandsetzung Hersteller- oder Fremdleistungen erforderlich sind (z. B. Werksservice, Prüfstellen), kann der Anbieter diese koordinieren. Die Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.3 Für bestimmte Teile kann eine Rücknahme ausgeschlossen sein (z. B. eingebaute Teile, Hygieneartikel, Sonderanfertigungen), soweit dies aus Lieferanten- oder Herstellerbedingungen folgt.
6.4 Kostenvoranschlag, Diagnose und Fehlersuche: Ein Kostenvoranschlag wird mit 50,00 € netto berechnet. Bei Auftragserteilung bzw. Durchführung der angebotenen Arbeiten wird dieser Betrag vollständig gutgeschrieben. Diagnose/Fehlersuche ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird nach Aufwand als Arbeitswerte abgerechnet. Ein Arbeitswert entspricht 15 Minuten.
6.5 Bauseitige Anschlüsse, Fremdgewerke, Sicherheitsvorgaben: Stantech Dental haftet nicht für bauseitige Anschlüsse und Installationen (insbesondere Wasser, Abwasser, Druckluft, Elektrik sowie bauliche Gegebenheiten), sofern diese nicht durch Stantech Dental erstellt wurden. Sind am Montage- oder Reparaturtag notwendige Voraussetzungen nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit, ist Stantech Dental berechtigt, die Arbeiten abzubrechen oder zu verschieben. Eine Herstellung oder Nachholung bauseitiger Anschlüsse durch Stantech Dental erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht. Sofern Stantech Dental Anpassungen vornimmt, erfolgen diese ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen, ausgebaute Teile
7.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen nach eigenem Ermessen qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
7.2 Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich Stantech Dental. Stantech Dental bleibt für Koordination, Abrechnung und die vertragliche Leistung verantwortlich.
7.3 Durch den Einsatz von Subunternehmern entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Subunternehmer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
7.4 Ausgebaute Teile: Ausgebaute Teile und Altteile bleiben Eigentum des Kunden und verbleiben grundsätzlich bei ihm, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Arbeiten an Geräten ohne Hersteller-Support oder eingeschränkter Ersatzteilversorgung, verpflichtender Haftungsausschluss
8.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Geräten der Hersteller die Ersatzteilversorgung sowie den technischen Support ganz oder teilweise eingestellt haben kann. In diesen Fällen kann eine Wartung, Fehlersuche oder Instandsetzung technisch erschwert, nur eingeschränkt möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
8.2 Stellt Stantech Dental vor oder im Zuge der Einsatzplanung fest, dass für das betreffende Gerät keine oder nur eingeschränkt Ersatzteile und/oder Hersteller-Support verfügbar sind, erhält der Kunde vor Durchführung der Arbeiten einen gesonderten Haftungsausschluss in Verbindung mit einer Risikoaufklärung.
8.3 Der Haftungsausschluss enthält insbesondere die Identifikationsdaten des betroffenen Gerätes (Hersteller, Modell, Seriennummer, Standort/Einbauort, ggf. Baujahr) sowie den Hinweis auf die eingeschränkte Ersatzteil- und Supportlage.
8.4 Erst nach Eingang des vom Kunden unterzeichneten Haftungsausschlusses bei Stantech Dental wird ein Termin vereinbart und der Einsatz durchgeführt. Ohne vorliegenden, unterschriebenen Haftungsausschluss ist Stantech Dental berechtigt, eine Terminvereinbarung abzulehnen bzw. den Einsatz nicht durchzuführen.
8.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Arbeiten an Geräten ohne Hersteller-Support oder mit eingeschränkter Ersatzteilversorgung trotz fachgerechter Vorgehensweise ein weiterer Ausfall, Folgestörungen oder ein Totalausfall technisch nicht ausgeschlossen werden kann.
8.6 Die Haftung richtet sich nach Ziffer 12. Eine Haftung für Nutzungsausfall und mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit diese auf die eingeschränkte Ersatzteil- und Supportlage oder daraus resultierende technische Grenzen zurückzuführen sind.
Preise, Umsatzsteuer
9.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
9.2 Verpackung, Versand und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Vorauszahlungspflicht ab 10.000 €
10.1 Für Geräteverkäufe (neu oder gebraucht) ab einem Nettoauftragswert von 10.000,00 € wird grundsätzlich eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes fällig. Ohne Eingang der Vorauszahlung erfolgt keine Reservierung, Bestellung oder Auslieferung.
10.2 Gleiches gilt für Kostenvoranschläge, Angebote oder Aufträge über Dienstleistungen, wenn der Nettoauftragswert insgesamt 10.000,00 € erreicht oder übersteigt. In diesem Fall sind 50 % des Nettoauftragswertes vor Beginn der Leistungserbringung fällig.
10.3 Der Restbetrag wird nach Lieferung bzw. nach Leistungserbringung gemäß Rechnung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Zahlungsbedingungen, Mahnwesen, Forderungsübergabe an Creditreform
11.1 Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
11.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, erfolgt das Mahnwesen grundsätzlich wie folgt: a) Erste Mahnung nach 14 Kalendertagen ab Fälligkeit bzw. ab Rechnungsdatum, sofern bis dahin kein Zahlungseingang feststellbar ist. b) Zweite Mahnung nach 31 Kalendertagen ab Fälligkeit bzw. ab Rechnungsdatum, sofern weiterhin kein Zahlungseingang feststellbar ist.
11.3 Begleicht der Kunde den offenen Betrag nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der zweiten Mahnung, ist Stantech Dental berechtigt, die Forderung ohne weitere Ankündigung an Creditreform oder einen von Creditreform beauftragten Dienstleister zur Forderungsbeitreibung zu übergeben. Gesetzlich zulässige Kosten und Gebühren trägt der Kunde.
11.4 Unabhängig davon ist Stantech Dental berechtigt, bei wiederholtem Zahlungsverzug und insbesondere wenn der Kunde mehr als zweimal trotz Mahnung nicht fristgerecht zahlt, künftige Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen oder weitere Lieferungen und Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.
Haftung
12.1 Stantech Dental haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stantech Dental nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktions- und Umsatzausfälle sowie entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.4 Der Kunde bleibt verantwortlich für Datensicherungen und betriebliche Ablauforganisation, soweit dies nicht ausdrücklich Leistungsinhalt ist.
12.5 Keine Haftung für Praxisausfall, Umsatz- und Folgeschäden aufgrund von Verzögerungen: Stantech Dental haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für Umsatzeinbußen, Praxisstillstand, entgangenen Gewinn, Terminabsagen oder daraus resultierende Kosten, wenn diese auf Verzögerungen oder Terminverschiebungen zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Stantech Dental liegen oder von Stantech Dental nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei Lieferverzögerungen des Herstellers oder Vorlieferanten, bei höherer Gewalt, bei krankheitsbedingten Ausfällen von Personal, bei priorisierten Notfalleinsätzen sowie bei einer unerwartet erhöhten Komplexität der Störung oder notwendigen Zusatzarbeiten. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleiben unberührt.
12.6 Serviceleistungen: fachgerechte Ausführung, Mängelanzeige: Stantech Dental schuldet bei Serviceleistungen die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten nach dem Stand der Technik sowie nach Herstellervorgaben, soweit diese verfügbar sind. Eine Garantie für das Ausbleiben künftiger Störungen, für verdeckte Vorschäden oder für Folgeschäden aufgrund bereits vorhandener Mängel wird nicht übernommen. Der Kunde hat Beanstandungen an Serviceleistungen unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und Stantech Dental eine angemessene Möglichkeit zur Nachprüfung und Nachbesserung einzuräumen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Eigentumsvorbehalt (bei Warenlieferung)
13.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Stantech Dental.
13.2 Bei Verbindung oder Einbau gilt der Eigentumsvorbehalt im gesetzlich zulässigen Umfang fort.
Gewährleistung bei Warenlieferung
14.1 Für Neuwaren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart.
14.2 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn Mängel oder Schäden auf unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Fremdeingriffe, Verschleiß, Verbrauchsteile oder nicht bestimmungsgemäßen Betrieb zurückzuführen sind.
14.3 Gebrauchtgeräte: Für gebrauchte Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung bzw. ab Montage/Inbetriebnahme, sofern die Montage/Inbetriebnahme durch Stantech Dental erfolgt.
14.4 Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Regelungen, soweit diese im Einzelfall nicht abbedungen werden können.
Vertraulichkeit, Datenschutz, Verlinkungen
15.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.
15.2 Personenbezogene Daten werden nach geltendem Recht verarbeitet. Weitere Details können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt sein.
15.3 Sofern der Webauftritt von Stantech Dental Links zu Webseiten Dritter enthält, dient dies ausschließlich der Nutzerfreundlichkeit. Für Inhalte, Verfügbarkeit und Datenschutzpraktiken externer Webseiten übernimmt Stantech Dental keine Verantwortung. Verantwortlich ist ausschließlich der jeweilige Betreiber der verlinkten Seiten. Stantech Dental haftet nur für eigene Inhalte auf dem eigenen Webauftritt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Veranstaltungen, Foto- und Videoaufnahmen, Einwilligung
16.1 Bei Veranstaltungen, Schulungen, Einweisungen, Workshops oder vergleichbaren Events von Stantech Dental können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Stantech Dental ist berechtigt, dieses Material zu Dokumentations- und Referenzzwecken sowie für den eigenen Webauftritt und eigene Kommunikationskanäle (z. B. Website, Social Media, Print) zu verwenden.
16.2 Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu den vorgenannten Aufnahmen und deren Nutzung. Ein Widerruf für die Zukunft ist jederzeit möglich; in diesem Fall wird Stantech Dental das betroffene Material im Rahmen des Zumutbaren künftig nicht weiter verwenden bzw. nach Möglichkeit entfernen.
16.3 Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an Veranstaltungen von Stantech Dental gelten diese AGB als vereinbart, soweit sie auf die jeweilige Veranstaltung und deren Durchführung anwendbar sind.
Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Stantech Dental.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.4 Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz von Stantech Dental. Bei Serviceleistungen vor Ort ist zusätzlich der Einsatzort als Erfüllungsort für die jeweilige Serviceleistung maßgeblich.
Stantech Dental – AGB Stand 31.03.2026


